Zu Beginn des 16. Jahrhunderts versuchte der Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich der Jüngere, den Bergbau im Oberharz nach Jahrzehnten des Stillstandes wieder zu reaktivieren. Hierzu wurden Fachkräfte gebraucht, die es im Harz kaum noch gab. Um für den Zuzug von Bergleuten Anreize zu schaffen, erklärte er am 16. Juni 1524 sein Territorium, das heutige Gebiet der Gemeinde Bad Grund und wenige Jahre später die Gebiete des heutigen Wildemann, Lautenthal und Zellenfeld für „bergfrei“. Durch diesen Rechtsakt löste der Herzog die Bodenschätze von seinem Grundeigentum. Das bedeutete in der Folge, dass jedermann in dem entsprechenden Gebiet nach Erzen graben durfte, allerdings reguliert unter amtlicher Aufsicht, mit entsprechenden Vorschriften und Abgaben an den herzoglichen Hof.
Exakt zum 500. Jahrestag dieses Rechtsaktes stellt Jan-Marcus Gaier in seinem Vortrag die Folgen der Erklärung der Bergfreiheit vor.
Datum: 16. Juni
Uhrzeit: 11.00 Uhr
Ort: Weltkulturerbe Rammelsberg, Videoraum
Referent: Jan-Marcus Gaier
Der Eintritt ist frei.