1972 hatte die UNESCO das Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kulturerbes der Welt, die so genannte Welterbekonvention beschlossen. In ihr verpflichten sich rund 170 Unterzeichnerstaaten, Stätten des Kultur- und Naturerbes in ihren Hoheitsgebieten „in Bestand und Wertigkeit“ zu erhalten.

Im Dezember 1992 wurden das ehemalige Erzbergwerk Rammelsberg und die Altstadt Goslar von der UNESCO in die World Heritage List aufgenommen und gelten seitdem als Kulturerbe der gesamten Menschheit.

Mit dem Rammelsberg und der Altstadt Goslar war dieses Prädikat zum ersten Mal weltweit einer ganzen Kulturlandschaft verliehen worden. Zudem hatte die UNESCO mit dem Rammelsberg erstmals in Deutschland ein industrielles Baudenkmal zum Weltkulturerbe erhoben. Voraussetzung dafür war die denkmalpflegerische Einschätzung des Rammelsberges als einzigartiges Dokument industrieller Kultur.

Am 1. August 2010 hat das UNESCO-Welterbekomitee entschieden, dass das seit 1992 bestehende Welterbe „Erzbergwerk Rammelsberg und Altstadt Goslar“ um das System der Oberharzer Wasserwirtschaft erweitert wird. Die Wasserwirtschaft war vom Mittel- bis ins Industriezeitalter der einzige Energielieferant für den Oberharzer Bergbau. Das Komitee würdigte das System als Meisterwerk früher Bergbau- und Ingenieurskunst. Die Oberharzer Wasserwirtschaft gehörte vor achthundert Jahren zu den weltweit größten Energiesystemen in der vorindustriellen Zeit. Die Energie des Wassers trieb Entwässerungs-Pumpen in Bergwerken an, half Erze zu verhütten und Material zu transportieren. Über Jahrhunderte entstand so ein einzigartiges Wasserleitsystem aus kilometerlangen Gräben, künstlichen Teichen und unterirdischen Wasserwegen. Das System war maßgeblich für die technischen Innovationen des Bergbaus in ganz Europa.

Informationen zu allen deutschen Weltkulturerbestätten:

Deutsche UNESCO-Kommision e.V.
www.unesco.de

UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V.
www.unesco-welterbe.de