Besucherordnung
Hinweise für unsere Besucher
-Besucherordnung-
Liebe Besucher, wir heißen Sie recht herzlich im Weltkulturerbe Rammelsberg -Museum und Besucherbergwerk- willkommen und wünschen Ihnen hier einen angenehmen Aufenthalt. Wir möchten Sie bitten bei Ihrem Besuch folgende Hinweise zu beachten:
Einhaltung von Hygieneregeln
Im Sinne des Infektionsschutzes gegen Covid-19 und weiterer Krankheiten halten Sie sich bitte an die üblichen Hygieneregeln und kurieren sich im Krankheitsfall zu Hause aus.
Mund-Nasen-Schutz
Derzeit besteht keine Verpflichtung (Stand: 01.06.22) zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, freiwillig können Sie dies aber gerne tun.
Befolgung von Hinweisen
Den Anweisungen des Personals sowie den Hinweisschildern auf dem Gelände ist Folge zu leisten.
Außengelände
Bitte beachten Sie, dass es an Werktagen auf dem Außengelände zu Straßenverkehr kommen kann. Es handelt sich um keinen geschützten Bereich. Eltern haften für Ihre Kinder.
Schließfächer
Rucksäcke, Taschen etc. können in unseren Schließfächern aufbewahrt werden.
Unter Tage
In den untertägigen Bereichen herrscht weitgehend eine konstante Temperatur von 10° bis 12° Celsius. Sie können diese mit üblicher Straßenkleidung und festem Schuhwerk begehen. Für die Reinhaltung der Kleidung müssen Sie selbst Sorge tragen.
Unter Tage besteht Helmpflicht. Helme stehen Ihnen in ausreichender Zahl zur Verfügung.
Bitte betreten Sie die untertägigen Bereiche nur in Begleitung unserer Grubenführer und folgen Sie deren Anweisungen. Begeben Sie sich nicht in die abgesperrten Bereiche.
Kinder
Nicht alle Führungen sind für Kleinkinder geeignet. An untertägigen Führungen können Kinder erst ab einem Alter von 4 Jahren teilnehmen. Es kann zu Lärmbeeinträchtigungen kommen. Bitte erkundigen Sie sich beim Besucherservice oder vorab in unserem Buchungsbüro.
Wickeltisch
Ein Wickeltisch steht Ihnen im Behinderten WC zur Verfügung.
Klettern auf Maschinen und Anlagen
Wegen einer möglichen Unfallgefahr darf nicht auf Maschinen und Anlagen geklettert werden.
Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten und aufsichtspflichtigen Personen (Lehrer, Betreuer etc.) haben für Minderjährige ihre Aufsichtspflicht während des gesamten Museumsbesuchs wahrzunehmen.
Tiere
Tiere -mit Ausnahme von Assistenzhunden- dürfen leider nicht in das Museum mitgebracht werden.
Film- und Fotoaufnahmen, Drohnen
Film- und Fotoaufnahmen für den Eigenbedarf sind erlaubt. Persönlichkeitsrechte sind zu beachten. Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungs- und kostenpflichtig und sind vor dem Museumsbesuch anzumelden. Drohnen dürfen das Gelände nur nach ausdrücklicher Erlaubnis überfliegen.
05321 / 750 156 oder E-Mail: wetzel@rammelsberg.de
Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich Gäste und Mitwirkende damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftrittes des Weltkulturerbes Rammelsberg, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden einverstanden.
Sperrung einzelner Bereiche
Es ist möglich, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht oder bei Sonderveranstaltungen, Bereicheabgesperrt sind und nicht besucht werden können.
Eintrittskarten
Ihre Eintrittskarten gelten für den einmaligen Eintritt und sind nicht übertragbar. Bitte bewahren Sie die Eintrittskarten bis zur Beendigung Ihres Besuches auf.
Fundsachen
Bitte geben Sie Fundsachen an der Museumskasse ab.
Verhalten auf dem Museumsgelände
Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an einer Führung teilnehmen. Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören, gefährden oder dem Ansehen des Museums schaden, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung. Der Eintrittspreis wird nicht zurück erstattet.
Allgemein
Der Gruben- und Aufbereitungsbetrieb ruhen seit Jahren. Sie werden mitunter Bereiche betreten, in denen erhöhte Vorsicht geboten ist.
Haftung
Die Besucher haften für alle Schäden und Folgeschäden im Museumsbereich, die durch sie verursacht wurden. Eltern haften für ihre Kinder.
Stand: 5/20 (Corona-Themen: 6/22)